Vor gut einem Jahr, am 18. April 2025, hat unsere damalige Stadtverordnetenfraktion den Antrag „Mehr Mitbestimmung, mehr Zusammenhalt, mehr bewegen!“ in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Ziel war es, neue Wege zu prüfen, wie die Bürgerinnen und Bürger Breubergs stärker in politische Entscheidungs-und Gestaltungsprozesse vor Ort eingebunden werden können. Angestoßen werden sollte eine sachliche Beratung über bestehende Beteiligungsformate sowie über Förderprogramme zur Stärkung von Demokratie und Teilhabe – etwa die hessische Dorfmoderation, die kommunale Veränderungsprozesse professionell begleitet.
Der Antrag wurde im August 2025 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig angenommen, später jedoch von der Stadtverordnetenversammlung ohne Abstimmung zurücküberwiesen. Umso mehr begrüßen wir nun, dass mit dem Antrag der BWG zur Einführung einer jährlichen Bürgerversammlung nach § 8a HGO, der am 27. Mai 2026 auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung steht, ein zentrales Anliegen unseres damaligen Vorstoßes wieder aufgegriffen wird.
Mit der Bürgerversammlung wird ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung gestärkt. Gleichzeitig halten wir es für entscheidend, dass dieses Instrument rechtlich sauber, dauerhaft und bürgerfreundlich ausgestaltet wird. Aus diesem Grund haben wir uns intensiv mit dem BWG-Antrag befasst und einen Änderungsantrag eingebracht.
Klare Zuständigkeiten für mehr Transparenz
Ein wesentlicher Punkt unseres Änderungsantrags betrifft die rechtlich korrekte Benennung der Zuständigkeiten. Im BWG-Antrag steht dazu nichts, sondern lediglich: „In der Stadt Breuberg wird künftig einmal jährlich eine Bürgerversammlung nach § 8a HGO durchgeführt.“
Die Hessische Gemeindeordnung regelt in § 8a Abs. 2 Satz 1 jedoch eindeutig, dass die Bürgerversammlung vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand einzuberufen ist. Für Breuberg bedeutet dies: durch den Stadtverordnetenvorsteher im Einvernehmen mit dem Magistrat.
Diese Zuständigkeiten sollten aus unserer Sicht auch im Antrag selbst klar benannt werden. Das schafft Transparenz, vermeidet Missverständnisse und entspricht den Anforderungen an eine präzise kommunalpolitische Beschlussfassung.
Darüber hinaus schlagen wir vor, den Magistrat zu bitten darzulegen, wie die Bürgerversammlung dauerhaft und turnusmäßig im jährlichen Sitzungsplan verankert werden soll. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sie nicht von wechselnden Mehrheiten oder kurzfristigen Erwägungen abhängig ist, sondern zu einem festen Bestandteil der kommunalen Beteiligungskultur wird.
Transparenz ja, aber ohne Hemmschwellen für Bürgerinnen und Bürger
Ein weiterer zentraler Punkt unseres Änderungsantrags betrifft die im BWG-Antrag vorgesehene digitale Aufzeichnung und Veröffentlichung der Bürgerversammlung. Wir teilen das Ziel von Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sind jedoch der Auffassung, dass Video- oder Tonaufzeichnungen von Bürgerversammlungen der offenen Beteiligung eher schaden als nützen können.
Bürgerversammlungen sollen ein niedrigschwelliger Raum für offenen Austausch sein. Die Erfahrung zeigt, dass die Aussicht auf eine öffentliche und langfristige Dokumentation persönlicher Wortbeiträge Hemmschwellen schaffen kann. Bürgerinnen und Bürger sind keine öffentlichen Amts- oder Mandatsträger – ihre freie Meinungsäußerung verdient besonderen Schutz, auch mit Blick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.
Statt einer Aufzeichnung schlagen wir daher vor:
- die Erstellung einer sachlichen, zusammenfassenden Niederschrift,
- die anonymisiert die wesentlichen Themen, Fragen und Antworten wiedergibt,
- sowie die Veröffentlichung von Präsentationen oder schriftlichen Unterlagen von Amts- und Mandatsträgern oder Sachverständigen, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
So wird Transparenz gewährleistet, ohne Bürgerinnen und Bürger einer faktischen Öffentlichkeit ihrer Wortbeiträge auszusetzen.
Ein ausgewogener Schritt für mehr Beteiligung
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir einen angemessenen Ausgleich schaffen: zwischen Transparenz und Information auf der einen Seite sowie dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der freiwilligen Beteiligung auf der anderen. Die jährliche Bürgerversammlung kann ein wichtiges Instrument für mehr Mitbestimmung in Breuberg werden – wenn sie klar geregelt, dauerhaft verankert und bürgernah ausgestaltet ist.
Wir freuen uns auf die Debatte in der Stadtverordnetenversammlung am 27. Mai 2026 und sehen darin die Chance, gemeinsam ein tragfähiges Beteiligungsformat für Breuberg zu entwickeln.
Unseren Änderungsantrag zum Nachlesen findet ihr hier.
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